Am 16. November 2012 erklärte D___, der Nachbar des Beschuldigten, er wolle eine Anzeige gegen A___ machen, da dieser auf seinem Land Bauschutt entsorgt habe (act. 2.11). Die Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden forderte daraufhin am 19. August 2013 weitere Ermittlungen. Die Befragungen von A___ durch die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden fanden am 25. November 2013 (act. 2.3) und am 28. April 2014 (act. 2.5) statt. Gegen den Strafbefehl vom 6. August 2014 erhob der Beschuldigte rechtzeitig Einsprache (act. 2.22 und 2.23).