Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen dem 5. September 2012 und dem 4. Mai 2014 auf seinem Grundstück unrechtmässig Abfall abgelagert zu haben (act. 2.22). Bei den umstrittenen Materialansammlungen handelt es sich einerseits um einen ca. 5-6 Kubikmeter grossen Erdhaufen auf der Parzelle 001 und einigen Abfallteilen beim Brunnen in unmittelbarer Nähe (act. 2.2). Andererseits geht es um zwei kleinere Depots bestehend aus Ziegeln und Plattenbruchstücken neben dem Gebäude Nr. 002 (act. 2.2).