werden im Betrag von CHF 15‘411.50 (umfassend: Kosten Voruntersuchung abzüglich Gutachtenskosten, erst- und zweitinstanzliche Gerichtsgebühr, Zuführungs- und Gesundheitskosten) dem Beschuldigten A___ auferlegt und im Betrage von CHF 21‘609.65 (umfassend: Gutachtenskosten, erst- und zweitinstanzliche Dolmetscher- sowie Übersetzungskosten) auf die Staatskasse genommen.