Staat (vorläufige Kostenübernahme) amtliche Verteidigung vor dem Kantonsgericht CHF 19‘711.85 amtliche Verteidigung im Berufungsverfahren CHF 4‘646.50 unentgeltliche Rechtspflege Privatklägerin 1 CHF 3‘739.80 insgesamt CHF 28‘098.15 Der Betrag in Höhe von CHF 28‘098.15 wird - unter Vorbehalt der Rückerstattung durch den Beschuldigten nach Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO, sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse von A___ erlauben - vorläufig auf die Staatskasse genommen.