Der Beschuldigte wurde auch im Berufungsverfahren durch RA AA___ amtlich verteidigt59. In diesem Zusammenhang ist auf ein neueres Urteil des Bundesgerichts hinzuweisen60, welches bei der amtlichen Verteidigung bestimmt, dass unabhängig vom Verfahrensausgang der reduzierte Tarif zur Anwendung kommen soll. Das hat zur Folge, dass (auch) im Berufungsverfahren durchwegs der in Art. 24 Anwaltstarif (bGS 145.53) für die amtliche Verteidigung vorgesehene Stundenansatz von CHF 170.00 zuzüglich Mehrwertsteuer heranzuziehen ist. Dies ergibt für das Berufungsverfahren, inkl. Mehrwertsteuer und Barauslagen einen Betrag von CHF 4‘646.50 (act.