Weil es relativ rasch zu einem neuen Vorfall und einer weiteren Drohung kam, fällt die gezeigte Reue aber nur minim ins Gewicht. - Nach Ansicht des Obergerichts kann der hier zu beurteilende Sachverhalt mit demjenigen, welcher dem Urteil 6B_1066/2014 zugrunde liegt, nicht verglichen werden. Die 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit erhielt der dortige Beschuldigte für eine einmalige Drohung gegenüber zwei Polizeibeamten aufgebrummt. Hier geht es