Seite 41 Geschehnisse hinsichtlich der Reihenfolge und der Anzahl erhaltener Ohrfeigen betreffe. So soll der Beschuldigte ihr gemäss erster Aussage die zweite Ohrfeige verpasst haben, bevor sie in der Küche eine Zange behändigt habe. Vor Gericht sagte sie hingegen aus, die zweite Ohrfeige habe der Beschuldigte ihr gegeben, als sie mit der Zange gekommen sei.