Seite 38 Art. 285 StGB (Gewalt und Drohung gegen Beamte und Behörden) subsumiert hat. Der Privatkläger 2 ist Sozialarbeiter beim portugiesischen Generalkonsulat und untersteht portugiesischem Beamtenrecht (act. 8.26 bis 8.28). Art. 285 StGB bezieht sich jedoch ausschliesslich auf schweizerische Beamte und Behörden38 und kann hier demzufolge nicht zur Anwendung gelangen.