35 W OLFGANG W OHLERS, a.a.O., N 3 zu Art. 10; ZR 57 (1958) Nr. 6, S. 28 Seite 36 - Sowohl der Privatkläger 2 als auch sein Vorgesetzter, der Generalkonsul, welcher das Gespräch via Lautsprecher mitverfolgen konnte, bestätigen eine Drohung von A___ gegenüber C___ (act. 8.4, S. 2 f. act. 8.31, S. 4, und act. B 26, S. 7). Es trifft zwar zu, dass zwischen den Aussagen des Privatklägers 2 in der Untersuchung und des Konsuls anlässlich der Berufungsverhandlung gewisse Unterschiede bestehen.