Und zwar seien die Türen ab jenem Moment immer verriegelt gewesen; man habe sie nur auf besondere Anordnung hin geöffnet. C___ habe von da an einen Pfefferspray getragen. Es treffe zu, dass A___ in Portugal eine Anzeige gegen das Generalkonsulat gemacht habe. Nach der Gerichtsverhandlung habe sich der Beschuldigte nicht mehr auf dem Generalkonsulat gemeldet.