Vor der 1. Abteilung des Obergerichts gab G___ als Zeuge zu Protokoll (act. B 26, S. 3 ff.), er kenne den Beschuldigten nicht persönlich. Dieser habe das Konsulat Ende 2013 kontaktiert. Er habe Hilfe gesucht, weil er arbeitslos gewesen und seine Aufenthaltsbewilligung abgelaufen sei. Er habe soziale Probleme gehabt; konkret habe er