Im Gesamtzusammenhang gesehen, auf den es allein ankommt33, ist die Interpretation von D___ und F___ aber nicht abwegig, sondern drängt sich vielmehr geradezu auf. Denn aufgrund der verzweifelten Situation des Beschuldigten und seiner damit verbundenen grossen Wut auf verschiedene staatliche und andere Stellen stand eine positive Deutung der Ankündigung nicht zur Diskussion. Der Umstand, dass sich auch andere Personen, zum Beispiel der Leiter der IV-Stelle AR (act. 3.2) sowie die behandelnde Ärztin (act. 3.2) fürchteten, zeigt sodann, dass D___ und F___ nicht speziell empfindlich reagiert haben.