Dass ein Hinweis auf den kommenden Montag allein nicht als Drohung zu verstehen ist, trifft sicher zu. Nach Auffassung des Obergerichts hat das Kantonsgericht die Aussage aufgrund der Vorgeschichte (wegen des Vorfalls vom 31. März 2014 wurde der Beschuldige seitens der Sozialen Dienste als Risikofaktor eingestuft) und der konkreten Umstände (der Beschuldigte agierte während des Gesprächs zunehmend aggressiv und das Gespräch