Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es für das Gericht nicht entscheidend ist, ob „Montag, Sie werden sehen“ oder „Montag, Sie werden sehen, was passiert“ gesagt wurde. In beiden Fällen wird Bezug auf ein künftiges Ereignis genommen, das für die Adressaten der Äusserung offenbar gewichtige Folgen hat. Dass ein Hinweis auf den kommenden Montag allein nicht als Drohung zu verstehen ist, trifft sicher zu.