2.1.4 Die Würdigung der verschiedenen Aussagen ergibt, dass nicht völlig klar ist, ob A___ D___ direkt Schläge angedroht hat oder nicht. Erstellt ist jedoch, dass der Beschuldigte während des Gesprächs aggressiv und zornig wurde und die Besprechung „aus dem Ruder lief“, d.h. eskalierte. Unbestritten ist weiter, dass A___ gegenüber D___ sagte, wenn er ihm eine „gebe“, d.h. ihn schlage, koste ihn das Geld sowie „Montag, Sie werden sehen“.