Seite 29 dessen Ehefrau widersprechen. Unbestritten sei zum einen der Vergleich mit dem Schlagen und zum andern der Hinweis mit dem Montag. Auch hier stelle das Gericht jedoch einseitig auf die Version von F___ und D___ ab und nicht auf diejenigen von A___ und seiner Ehefrau. 2.1.2 Auf die Voraussetzungen der Beweiswürdigung wurde bereits oben (E. 1.1.2) eingegangen.