Seite 28 Gemäss dem Kantonsgericht (act. 98 S. 25 f.) habe der Beschuldigte zwar zugegeben, die Aussage „Montag, Sie werden sehen“ in den Raum gestellt und gesagt zu haben, er würde einige hundert Franken bezahlen müssen, würde er eine austeilen. Er wolle das von ihm so Gesagte jedoch nicht als eine Drohung, sondern als Vergleiche oder Hinweise verstanden wissen. Die vom Beschuldigten bemühten Vergleiche seien jedoch schwer bzw. nicht verständlich und auch seine Erklärungen dazu seien nur wenig überzeugend. Wie bereits ausgeführt, existiere der vom Beschuldigten behauptete Komplott gegen ihn nicht.