2.1.1 Die Staatsanwaltschaft legt A___ zur Last (act. 9, S. 2), am 23. April 2014 erneut bei den Sozialen Diensten Herisau erschienen zu sein. Sein aggressives Auftreten habe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verängstigt, insbesondere aber auch D___, den Leiter dieser Dienste. Gegenüber ihm habe der Beschuldigte gedroht, er könne ihm ins Gesicht schlagen. Er habe zudem geäussert, man werde sehen, was am nächsten Montag passiere. D___ habe dies als „indirekte Amokdrohung“ verstanden.