Seite 22 haben, zeige, dass er zu seinen Aussagen stehe. F___ habe bestätigt, dass er sich nicht bedroht, sondern lediglich unsicher gefühlt habe. Es lasse sich mithin nicht sagen, dass die vermeintliche - bestrittene - Drohung zur Hinderung einer Amtshandlung geführt habe (act. B 1, S. 5 f.).