Wie bereits erwähnt ist das Gericht lediglich an den in der Anklage gebundenen Sachverhalt und nicht an dessen rechtliche Würdigung gebunden14. Der Verteidigung wurde anlässlich der Hauptverhandlung sodann die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben (act. 85/1, S. 3). Schliesslich ist auch der Vorfall vom 12. Februar 2014 alles