Je komplexer und gravierender ein Vorwurf wiegt, desto spezifischer muss der Sachverhalt umschrieben werden11. Die Beurteilung der Verfassungskonformität von Anklageschriften hat gestützt auf die mit dem Anklagegrundsatz verfolgten Ziele zu erfolgen. Durch klare Umgrenzung des Prozessgegenstands und Vermittlung der für die Verteidigung notwendigen Informationen soll den Betroffenen ein faires Verfahren garantiert werden. Entscheidend ist, dass der Angeklagte genau weiss, was ihm konkret vorgeworfen wird12.