7. Die Genugtuungsforderung der Privatklägerin 1 wird auf den Zivilweg verwiesen. 8. Die Zivilforderung des Privatklägers 2 (Genugtuungsforderung in der Höhe von CHF 4‘000.00 zzgl. Zins zu 5 % seit dem 12. Februar 2014 sowie Schadenersatzforderung in der Höhe von CHF 1‘899.20 zzgl. Zins zu 5 % ab dem 1. Januar 2015) wird auf den Zivilweg verwiesen. Seite 10 9. Die Verfahrenskosten, bestehend aus