B 3/96); in der Folge wurde eine schriftliche Begründung ausgefertigt. e) Der Beschuldigte wurde am 1. Mai 2014 verhaftet und befand sich bis zur Hauptverhandlung vom 15. Dezember 2014 während 229 Tagen in Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft (act. B 3/P2.4 und act. 92 Ziffer 6, S. 4). Seite 9 C. Vorstrafen Der Beschuldigte wurde am 27. April 2011 vom Amtsgericht Frankfurt am Main wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt (act. B 3/P5/4). D. Urteil der Vorinstanz