Seite 8 woraufhin dem Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung am selben Tag stattgegeben wurde (act. B 3/46). Am 10. November 2014 stellte der Beschuldigte einen weiteren Beweisantrag und reichte nochmals Unterlagen nach (act. B 3/50 und 51). Mit Verfügung vom 13. November 2014 wurde die auf den 24. November 2014 anberaumte Hauptverhandlung wegen Wechsels der amtlichen Verteidigung abzitiert. Zugleich wurde darüber informiert, dass wegen Krankheit des Vorsitzenden in geänderter Besetzung getagt werden muss (act.