B 3/38 und 39). Mit Eingabe vom 31. Oktober 2014 stellte der Beschuldigte weitere Beweisanträge und reichte mehrere Unterlagen ein (act. B 3/42 und 43), darunter unter anderem eine mit 27. Oktober 2014 datierte Mitteilung, sich nicht korrekt verteidigt zu fühlen (act. B 3/43/3, Rückseite von S. 11). Die amtliche Verteidigerin bestätigte am 10. November 2014, dass das Vertrauensverhältnis zwischen ihr und ihrem Mandanten gestört sei (act. B 3/45),