B 3/18). Mit Schreiben vom 30. September 2014 beantragte die Staatsanwaltschaft, F___, Sozialarbeiter der Sozialen Dienste Herisau, und G___, Generalkonsul von Portugal in Zürich, als Zeugen vorzuladen (act. B 3/22). Daraufhin wurde mit Verfügung vom 7. Oktober 2014 die Hauptverhandlung am selben Tag zeitlich früher angesetzt und die von der Staatsanwaltschaft beantragten Zeugen vorgeladen (act. B 3/26). Mit Schreiben vom 13. Oktober 2014 stellte der Beschuldigte erste Beweisanträge (act. B 3/30). Am 17. Oktober 2014 teilte der Zeuge G___ schriftlich mit, er könne an besagtem Datum nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen (act.