Seite 7 die Stadtpolizei Zürich erfolgte am 18. Februar 2014 (act. B 3/8.4). Der Generalkonsul von Portugal, G___, äusserte sich am 18. Februar 2014 telefonisch gegenüber der Stadtpolizei Zürich zur Sache (act. B 3/8.2, S. 2 f.). Eine staatsanwaltschaftliche Befragung des Privatklägers 2 mit Wahrung des Konfrontationsrechts erfolgte am 27. August 2014 durch die Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden (act. B 3/8.31). Der Beschuldigte wurde im Anschluss ebenfalls durch die Staatsanwaltschaft in der Sache befragt (act. B 3/8.32).