Ferner wird dem Beschuldigten ein mindestens einmaliger Konsum von Marihuana ohne ärztliche Bewilligung im Zeitraum von März 2014 bis 1. Mai 2014 vorgeworfen. Seite 6 B. Prozessgeschichte vor Kantonsgericht a) Die Privatklägerin 1 stellte am 17. November 2013 Strafantrag gegen den Beschuldigten (act. B 3/2.2). Sowohl die Privatklägerin 1 als auch der Beschuldigte wurden noch am selben Tag durch die Kantonspolizei einvernommen (act. B 3/2.7 und 2.8) und der Beschuldigte für 10 Tage aus der gemeinsamen Wohnung weggewiesen (act. B 3/2.1 und 2.5).