_ unter anderem eine indirekte Amokdrohung geäussert haben. Ebenso soll der Beschuldigte dem Privatkläger 2, Sozialarbeiter beim portugiesischen Generalkonsulat, bei einem Telefonanruf am 12. Februar 2014 gedroht haben, der Familie des Privatklägers 2 etwas anzutun, sollte der Privatkläger 2 ihm nicht Dokumente für das Migrationsamt besorgen. Zudem soll es am 17. November 2013 zwischen dem Beschuldigten und seiner Ehefrau, der Privatklägerin 1, zu einem Streit über die Betreuung der gemeinsamen Tochter gekommen sein. Dabei soll der Beschuldigte der Privatklägerin 1 zwei Ohrfeigen verpasst haben.