Gegen die Festsetzung der Entschädigung des amtlichen Verteidigers kann Beschwerde beim Bundesstrafgericht erhoben werden 12. Zustellung am 16. November 2015 an: - den Beschuldigten über seinen Verteidiger - die Staatsanwaltschaft (U 13 440) - die Privatklägerin 2 - Vorinstanz (K1S 14 1) Der Gerichtspräsident: Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. Ernst Zingg lic. iur. Barbara Schittli Seite 45