für die amtliche Verteidigung vorgesehene Stundenansatz von CHF 170.00 zuzüglich Mehrwertsteuer heranzuziehen ist. Dies ergibt für das Berufungsverfahren, inkl. Mehrwertsteuer und Barauslagen, einen Betrag von CHF 915.60, wobei der Rechenfehler in der Kostennote zugunsten von RA AA___ korrigiert worden ist (act. B 38; Total der Bemühungen beläuft sich auf CHF 2‘543.30 plus Mehrwertsteuer und nicht auf CHF 2‘443.30 plus Mehrwertsteuer; Anm. der Unterzeichneten). In dieser Höhe ist er aus der Staatskasse zu entschädigen.