Staat 1/4 der erstinstanzlichen Gerichtsgebühr CHF 600.00 1/3 der zweitinstanzlichen Gerichtsgebühr CHF 1‘000.00 2/3 der Kosten für die amtliche Verteidigung vor 2. Instanz CHF 1‘831.20 Total CHF 3‘431.20 Der Betrag in Höhe von CHF 1‘831.20 wird - unter Vorbehalt der Rückerstattung durch den Beschuldigten nach Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO, sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse von A___ erlauben - vorläufig auf die Staatskasse genommen.