Die Korrektur beim Tagessatz ist demgegenüber auf die neuen tatsächlichen Verhältnisse zurückzuführen, bei denen das Einkommen von A___ seit Antritt der Freiheitsstrafe nur noch rund einen Zehntel des früheren Verdienstes beträgt. Die Rechnung, welche das Kantonsgericht im August 2014 angestellt hat, war im damaligen Zeitpunkt hingegen korrekt. Auf die Kosten der Voruntersuchung und die Auslagen vor dem Kantonsgericht (Kosten mündliches Gutachten, Zuführung) hat der Wegfall des Widerrufs keine Auswirkungen;