Mit Urteil vom 19. November 2012 hat das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden A___ zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt, wobei der Vollzug im Umfang von 15 Monaten bedingt aufgeschoben wurde, unter Ansetzung einer Probezeit von 5 Jahren (K2S 12 1). Bezüglich dieses Urteils liess A___ Berufung anmelden. Die schriftliche Urteilsbegründung wurde ihm am 28. März 2013 zugestellt und am 10. April 2013 liess er gegen Ziffer 6 lit. b des Urteils, welche sich mit dem Vollzug der Strafe befasste, Berufung erheben (Urteil vom 9. Dezember 2013, O1S 13 9, S. 9).