Im Strafvollzug könne er allerdings keinen Alkohol konsumieren und er werde auch psychiatrisch behandelt. Zu den zahlreichen Delikten sei es auch gekommen, weil die Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden die Untersuchung nicht mit der gebotenen Dringlichkeit vorangetrieben habe. Bei dieser Sachlage sei die Wirkung des aktuellen Strafvollzuges bei der Prognose zu berücksichtigen. Dies umso mehr als A___ finanzielle Pendenzen habe und eine unbedingte Geldstrafe deren Begleichung nach Haftende nicht erleichtere.