A___ musste Ende Januar 2015 den Vollzug einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten antreten (act. B 3/4). Seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich gegenüber dem Zeitpunkt, als das erstinstanzliche Urteil ausgefällt wurde, also erheblich verändert. Gemäss seinen Angaben im Rahmen der Berufungsverhandlung beträgt sein Verdienst im Sennhof, Chur, zurzeit lediglich CHF 16.00 pro Arbeitstag. So komme er auf 300.00 bis 400.00 Franken pro Monat (act. B 42, S. 3). Dazu kommen Schulden in Höhe von rund CHF 20‘000.00. Nach dem soeben Gesagten rechtfertigt es sich, den Tagessatz auf 10 Franken festzulegen.