Seite 33 und Vermögen, Lebensaufwand, Unterstützungspflichten sowie das Existenzminimum. Vom Nettoeinkommen von CHF 4‘500.00 sei ein Pauschalabzug von 30 % für Krankenkassenprämien und Steuern zu machen. Dies ergebe einen Tagessatz von CHF 105.00, der in Berücksichtigung der Schulden von A___ auf CHF 100.00 abgerundet werde. Bei 115 Tagessätzen führe das zu einer Geldstrafe von CHF 11‘500.00. Daran anzurechnen sei die erstandene Untersuchungshaft von 22 Tagen (Art. 51 StGB), wobei ein Tag Haft einem Tagessatz entspreche.