3.6 Anlässlich der Befragung in der Berufungsverhandlung gab A___ zu Protokoll (act. B 42, S. 5), er gebe zu, davongelaufen zu sein. Das sei nur passiert, weil StA B___ ihn ausgeschrieben habe. Er habe ja eine Adresse und eine Wohnung gehabt. Einer schriftlichen Aufforderung hätte er Folge geleistet. Der Polizist habe gesagt, er sei ausgeschrieben und müsse mitkommen. Als er gefragt habe wieso, habe man ihm mitgeteilt, es sei wegen unbezahlten Rechnungen. Weil er sich sicher gewesen sei, dass er seine