3. Hinderung einer Amtshandlung 3.1 Am Freitag, 26. Juli 2013, wurde A___ um ca. 20.00 Uhr am Bahnhof Herisau durch zwei Beamte der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden einer Kontrolle unterzogen. Weil er sich lediglich mittels seiner EC-Maestro Bankkarte ausweisen konnte, wurde er Seite 26 angewiesen, mit auf den Polizeiposten zu kommen, worauf er unvermittelt zu Fuss die Flucht ergriff (Dossier B, act. 19.1).