20 Marcel Alexander Niggli/Christof Riedo, a.a.O., N. 74 zu Art. 139 Seite 25 Im Ladenlokal behändigte der Beschuldigte - allein oder zusammen mit einem Mittäter - die Registrierkasse. Es handelt sich dabei um eine fremde bewegliche Sache, die er mit sich nahm, als er das Ladenlokal verliess. Damit hat er den Gewahrsam des Ladeninhabers an dieser Registrierkasse gebrochen. Er entnahm der Kasse später in Bereicherungsabsicht Bargeld im Betrag von rund CHF 500.00. Die Kasse und Kleingeld im Betrag von CHF 78.90 liess er in einem Innenhof zurück.