Auch wenn dem Beschuldigen zuzubilligen ist, dass es unter Umständen schwierig ist, den Zeitpunkt für das Verschwinden einer Sache festzulegen, erwecken die zum Teil abenteuerlichen Erklärungsversuche eher den Eindruck von Schutzbehauptungen, die mit der Realität wenig oder gar nichts zu tun haben und das Vorhandensein der DNA-Spuren von A___ auf den Tatwerkzeugen nicht plausibel erklären könnten.