in dessen Auto mitgefahren sei und dort ein Paar schwarze Handschuhe habe liegen lassen. … Er habe einmal etwas am Motor des Autos von G___ gemacht. Die Handschuhe habe er benützt, um keine schwarzen Hände zu bekommen. Eventuell habe er die Handschuhe dort liegen lassen (act. 48/1, S. 4 f.). Etwas später in der gleichen Einvernahme relativierte er seine soeben gemachten Aussagen wieder und sagte, er wisse nicht, wer sie genommen habe. Der Kollege sei eigentlich nicht so. Entweder seien die Handschuhe aus dem Auto oder der Wohnung gestohlen worden (act. 48/1, S. 4 f.).