Sehr widersprüchlich sind auch die Varianten, die der Beschuldigte ins Spiel brachte, wie die Handschuhe ihm abhandengekommen sein könnten. In der ersten Aussage am 8. August 2013 äusserte er den Verdacht, dass G___ und H___ diese gestohlen haben könnten (Dossier B, act. 17.2, S. 3). Vor dem Kantonsgericht meinte er, ihm seien einmal Handschuhe durch einen G___ aus Herisau abgenommen worden. „Abgenommen worden“ seien ihm die Handschuhe in dem Sinne, als er auch schon mit G___ in dessen Auto mitgefahren sei und dort ein Paar schwarze Handschuhe habe liegen lassen.