Seite 22 neherein nicht in Frage, da dieser Einbruch zu einem Zeitpunkt geschah, als sich die Handschuhe noch in seinem Besitz befunden hatten. Heute an Schranken relativierte A___ seine früheren Aussagen zwar, indem er erklärte, er könne nicht genau sagen, wann die Handschuhe weggekommen seien (act. B 42, S. 4 f.).