- Wie die Vorinstanz zu Recht betont (act. B 2, E. 2.2.2, S. 12), spricht auch das Aussageverhalten gegen den Beschuldigten. Nach dem ersten Vorfall im Dezember 2012 erwähnte er die ihm angeblich abhanden gekommenen Handschuhe noch mit keinem Wort, sondern versuchte den DNA-Fund vielmehr damit zu erklären, dass er auf dem Bau halt ab und zu mit Steinen in Berührung komme. Wobei offen blieb, wie ein vom Beschuldigten auf einer Baustelle berührter Stein an den Tatort gelangt sein soll. Erst im August 2013, also nach dem zweiten DNA-Fund, erwähnte er erstmals, ihm seien vor rund einem halben Jahr Handschuhe abhandengekommen (Dossier B, act.