Dass diese Sachverhaltsvariante nicht realistisch ist, ergibt sich allerdings schon aus dem Umstand, dass die Handschuhe dem Beschuldigten angeblich aus dem Briefkasten oder der Garage gestohlen wurden oder er sie im Handschuhfach des Wagens von G___ vergessen haben will. Bei allen diesen Varianten wären die Handschuhe beim Lagern oder spätestens beim Herausnehmen aber mit anderen Gegenständen und Licht in Kontakt gekommen, was die DNA-Spuren unweigerlich beeinträchtigt oder gar zerstört hätte, wie die Expertin Dr. med. Ursula Germann vom IRM SG anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung schlüssig darlegte (act. 48/2, S. 3 ff.).