Um alle diese Bedingungen zu erfüllen, hätten die „Handschuh-Diebe“ nebst einem umfassenden Wissen über DNA-Spuren auch grosse Geschicklichkeit an den Tag legen müssen. Dass diese Sachverhaltsvariante nicht realistisch ist, ergibt sich allerdings schon aus dem Umstand, dass die Handschuhe dem Beschuldigten angeblich aus dem Briefkasten oder der Garage gestohlen wurden oder er sie im Handschuhfach des Wagens von G___ vergessen haben will.