erstens tatsächlich die Handschuhe von A___ behändigt, diese zwischen dem Behändigen und den Diebstählen DNA-technisch jeweils optimal gelagert (d.h. im Dunkeln, bei Raumtemperatur, trocken und ohne Kontakt zu anderen Gegenständen) und anschliessend bei den Einbruchdiebstählen so verwendet hätten, dass ihre eigene DNA keine Spuren hinterlässt. Das Letztere ist nur denkbar, wenn sie die Handschuhe des Beschuldigten selbst nur mit Handschuhen angefasst hätten. Um alle diese Bedingungen zu erfüllen, hätten die „Handschuh-Diebe“ nebst einem umfassenden Wissen über DNA-Spuren auch grosse Geschicklichkeit an den Tag legen müssen.