- Ein weiteres äusserst gewichtiges Indiz6 liegt in der Tatsache, dass die Täterschaft bei beiden Einbruchdiebstählen mit Hilfe eines Steines eine Scheibe (einmal diejenige der Ladentür, das andere Mal bei einem Fenster) eingeschlagen hat, um in die betreffende Lokalität einzudringen und sich auf den sichergestellten Steinen beide Male DNA-Spuren befanden, die dem Beschuldigten zugeordnet werden konnten (Dossier B, act. 1.1, 1.4, 11, 17.1, 17.4 und 27).