Seite 18 Die Polizeibeamtin, welche wegen dem Vorfall vom 22. Dezember 2012 ausgerückt war, hielt in ihrem Bericht vom 31. März 2015 fest (act. B 15/1), die Multergasse sei beleuchtet gewesen. Die Auskunftsperson, welche den Täter mit der Ladenkasse habe flüchten sehen, habe sich beim Bärenplatz, gemäss Stadtplan also mindestens 30 Meter vom Tatort entfernt, aufgehalten. Es sei fraglich, ob man auf diese Distanz die Hautfarbe einer flüchtenden Person mit Sicherheit erkennen könne.